Rechtsprechung
SG Hildesheim, 04.02.2013 - S 40 KR 257/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92
Belastender Bescheid - Ermessensfehler
Auszug aus SG Hildesheim, 04.02.2013 - S 40 KR 257/08
Ermessenserwägungen sind bei Aufhebungsentscheidungen im Rahmen der Sozialversicherung dann nicht anzustellen, wenn der behördliche Ermessensspielraum infolge der Bösgläubigkeit des Bescheidadressaten im Sinne eines betrügerischen Handelns auf Null reduziert war und deshalb die rechtswidrig erhaltenen Zahlungen zurückgefordert werden mussten, es also nach dem festgestellten Sachverhalt ausgeschlossen war, eine anderweitige - den Betroffenen ganz oder teilweise begünstigende - Entscheidungsfindung rechtsfehlerfrei zuzulassen (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 11. April 2002 - B 3 P 8/01 R - und Urteil vom 25. Januar 1994 - 4 RA 16/92).Es kann daher dahin stehen, ob sich der Kläger vor dem Hintergrund der zur Krankengeldzahlung führenden falschen Angaben zum Bestand eines Beschäftigungsverhältnisses und damit einer Sozialversicherungspflicht überhaupt auf eine Verfristung berufen könnte (vgl. dazu: Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Januar 1994 - 4 RA 16/92).
- BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 10/96 R
Anspruch auf Krankengeld - mißglückter Arbeitsversuch - versicherungspflichtige …
Auszug aus SG Hildesheim, 04.02.2013 - S 40 KR 257/08
Eine die Sozialversicherungspflicht begründende Beschäftigung ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 29. September 1998 - B 1 KR 10/96) zu verneinen, wenn ein Arbeitsverhältnis nur zum Schein oder in der Absicht begründet wird, die Tätigkeit unter Berufung auf eine bestehende Arbeitsunfähigkeit nicht anzutreten oder alsbald wieder aufzugeben. - BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R
Umdeutung eines Aufhebungsbescheids - Ermessensreduzierung auf Null
Auszug aus SG Hildesheim, 04.02.2013 - S 40 KR 257/08
Ermessenserwägungen sind bei Aufhebungsentscheidungen im Rahmen der Sozialversicherung dann nicht anzustellen, wenn der behördliche Ermessensspielraum infolge der Bösgläubigkeit des Bescheidadressaten im Sinne eines betrügerischen Handelns auf Null reduziert war und deshalb die rechtswidrig erhaltenen Zahlungen zurückgefordert werden mussten, es also nach dem festgestellten Sachverhalt ausgeschlossen war, eine anderweitige - den Betroffenen ganz oder teilweise begünstigende - Entscheidungsfindung rechtsfehlerfrei zuzulassen (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 11. April 2002 - B 3 P 8/01 R - und Urteil vom 25. Januar 1994 - 4 RA 16/92).
- BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 2/10 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Terminverlegung wegen …
Auszug aus SG Hildesheim, 04.02.2013 - S 40 KR 257/08
Unabhängig vom Fehlen eines zweifelsfrei dem Kläger zuzuordnenden Antrags waren auch die Voraussetzungen hinreichender Angaben zu Art, Schwere und voraussichtlicher Dauer der Erkrankung und damit zur Beurteilung der Verhandlungsunfähigkeit nicht erfüllt (vgl.: Bundessozialgericht, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 2/10 B). - BSG, 13.11.2008 - B 13 R 277/08 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Auszug aus SG Hildesheim, 04.02.2013 - S 40 KR 257/08
Weiterhin ergaben sich aus den Gesamtverfahrensumständen erhebliche Anhaltspunkte, dass der Antrag des Klägers auf Terminsverlegung durch die Absicht der Prozessverschleppung getragen sein könnte (vgl. dazu: Bundessozialgericht, Beschluss vom 13. November 2008 - B 13 R 277/08 R). - BSG, 06.12.1983 - 11 RA 56/83
Auszug aus SG Hildesheim, 04.02.2013 - S 40 KR 257/08
Mit der nach § 50 Abs. 3 SGB X erfolgten Festsetzung der zu erstattenden Krankengeldleistungen wurde zugleich auch konkludent die jeder Krankengeldbewilligung zugrunde liegende Bewilligungsentscheidung durch Verwaltungsakt (vgl. zur Gewährung oder Ablehnung von Krankengeld durch Verwaltungsakt: Höfler in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 44 Rn 24, 27) mit aufgehoben (vgl. zur konkludenten Bescheidaufhebung durch Rückforderungsbescheid: Bundessozialgericht, Urteil vom 13. Juni 1984 - 11 RA 56/83 - Schütze in von Wulffen, SGB X, § 50 Rn 30).